Zuzahlungen bei Physiotherapie – das sollten Sie wissen

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie erhalten haben, fallen in den meisten Fällen Rezeptgebühren an, die Sie als Patient:in selbst tragen müssen.

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie erhalten haben, fallen in den meisten Fällen Rezeptgebühren an, die Sie als Patient:in selbst tragen müssen.

Warum gibt es diese Gebühren?
Die Zuzahlungen wurden vom Gesetzgeber eingeführt, um die Gesundheitskosten fair zu verteilen und gleichzeitig den verantwortungsvollen Umgang mit medizinischen Leistungen zu fördern.

Wichtig:
Diese Gebühren stammen nicht von uns als Praxis, sondern werden von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegt. Laut Gesetz müssen sie zu Beginn bzw. unmittelbar nach Beginn der Therapie gezahlt werden.

Wie setzen sich die Zuzahlungen zusammen?
Die Höhe der Kosten ist abhängig von Ihrer Verordnung und setzt sich wie folgt zusammen:

  • 10 € pauschale Verwaltungsgebühr pro Rezept
  • 10 % des Rezeptwertes (abhängig von Heilmittel und Anzahl der Behandlungen)
    -> Der Gesamtbetrag variiert also je nach Umfang der ärztlichen Verordnung.

Zuzahlungsbefreiung
Nicht alle Patient:innen sind verpflichtet, Zuzahlungen zu leisten. Eine Befreiung ist möglich, zum Beispiel für:

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
  • Chronisch kranke Patient:innen
  • Versicherte, die bereits die Belastungsgrenze für Zuzahlungen erreicht haben
    👉 In diesen Fällen benötigen Sie eine Befreiungsbescheinigung Ihrer Krankenkasse, die Sie bitte zu Ihrem Termin mitbringen.

 
So wissen Sie von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen – und wir können uns gemeinsam auf das konzentrieren, was wirklich zählt: Ihre Gesundheit.

 

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